Presse

20.06.2008 Rede von Burkhardt Müller-Sönksen, MdB:

„Zur Lage der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und
Transgender“:

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir sind uns alle darin einig, dass wir Politikerinnen und Politiker gegen
Menschenrechtsverletzungen jeglicher Art vorgehen müssen. Das bedeutet natürlich
auch eine klare Ablehnung von Diskriminierung, Unterdrückung und Gewalt gegen
Transgender, Bisexuelle, Schwule und Lesben.
Aus diesem Grunde haben wir vor kurzem zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen
der Fraktion der Grünen einen Änderungsantrag zum Antrag zur Einführung eines
offiziellen Tages gegen Homophobie eingebracht, der die Problematik der Homophobie
geografisch erweitert. Uns ging es vor allem darum, festzuhalten, dass nicht nur in Polen,
sondern auch in vielen anderen Ländern – ich nenne nur Rumänien und die baltischen
Staaten – ein bedrückendes Klima der Intoleranz gegenüber Homosexuellen herrscht.
(Beifall bei der FDP)
Leider wurde dieser Antrag von Ihnen, den Kolleginnen und Kollegen der
Koalitionsfraktionen, abgelehnt. Als Partei der Bürgerrechte treten wir natürlich für
den Grundgedanken der Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und
deren Würdigung ein. Dazu gehört auch, die Rechte von Transgendern,
Bisexuellen, Lesben und Schwulen in allen gesellschaftlichen Bereichen weltweit
durchzusetzen. In diesem Sinne haben die Liberalen Internationalen auf ihrem
55. Kongress vor gut einem Monat eine Resolution verabschiedet,
in der die liberalen Parteien von über 60 Ländern aufgerufen werden, Initiativen gegen die
Diskriminierung von Homosexuellen zu ergreifen.
Die Liberalen im Deutschen Bundestag begrüßen diese Resolution sehr, in der es vor
allem um die politische Arbeit gegen staatliche Verfolgung und Diskriminierung aufgrund
der sexuellen Orientierung geht. Zentral ist auch die Forderung nach dem Schutz
Homosexueller vor Diskriminierung durch Dritte. Die Resolution ist vor allem als Signal in
den Ländern wichtig, in denen es alles andere als selbstverständlich ist, sich für die
Grundrechte Homosexueller einzusetzen. Hier gibt es auch für einige liberale Parteien
noch einiges zu tun. Diese selbstkritischen Worte will ich in die eigene Familie senden.
Wenn ich es mir recht überlege, hört sich ein „Tag gegen …“ per se nicht positiv an.
Diese Formulierung ist einfach negativ. In der Bezeichnung des Tages, den die
Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der Grünen am 17. Mai einführen wollen, steht
auch noch ein Fremdwort. Mit dem Wort „Homophobie“ kann der normale Bürger aber nur schwerlich die Nachricht verbinden, dass es eigentlich um den Einsatz
für das hohe Gut der Menschenrechte geht. Auch deshalb stehen wir der Einführung
eines neuen Gedenktages kritisch gegenüber und sind nicht wirklich davon überzeugt,
dass damit Besserungen in der Sache erreicht werden können. Außerdem
gibt es bereits – bestens in Deutschland eingeführt – den Christopher Street Day. Wir
fänden es konstruktiver, würden wir uns weltweit auf einen CSD einigen, anstatt einen
neuen Gedenktag einzuführen.
Meine Damen und Herren, die FDP im Deutschen Bundestag setzt eher auf politische
Initiativen, um sich für die Rechte von Transgendern, Bisexuellen, Lesben und Schwulen
stark zu machen, als auf das Begehen von offiziellen Tagen. Wir haben in der letzten
Wahlperiode mit dem Ergänzungsgesetz das bislang weitgehendste Gesetz zur
Rechtsstellung von eingetragenen Lebenspartnern vorgelegt. Wir sehen aber immer noch
eine Übermacht an Pflichten für die Paare im geltenden Lebenspartnerschaftsrecht.
Wesentliche Rechtsbereiche wie zum Beispiel das Steuer-, Beamten- und Ausländerrecht
bergen noch sehr viele unzureichende Regelungen.
Auch ein weiteres Recht ist noch nicht durchgesetzt: das gemeinsame Adoptionsrecht für
eingetragene Lebenspartner. Dieses Recht ist auf die Stiefkindadoption reduziert, was
ganz klar hinter den gesellschaftlichen Entwicklungen zurückbleibt. Auch beim
Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partnerinnen und Partner muss und wird das
Kindeswohl an erster Stelle stehen. Ende Mai hat die FDP-Fraktion im Deutschen
Bundestag in Form eines Antrages auf eine weitere Schwachstelle in einem deutschen
Gesetz hingewiesen: Wir haben einen Antrag zur „Reform des Transsexuellengesetzes
für ein freies und selbstbestimmtes Leben“ eingebracht. In einigen bisherigen Regelungen
des Transsexuellengesetzes gibt es schwerwiegende Grundrechtsverstöße, die
unbedingt korrigiert werden müssen, wie zum Beispiel die Verpflichtung zur Ehelosigkeit,
die Voraussetzung der dauernden Fortpflanzungsfähigkeit und die
geschlechtsanpassende Operation.
Sie sehen, es bleibt auch in Deutschland noch viel zu tun. Natürlich sind wir in vielen
Bereichen weiter als in anderen Ländern. Um auch dort Fortschritte in der Durchsetzung
der Menschenrechte von Transgendern, Bisexuellen, Lesben und Schwulen zu erreichen,
braucht es noch eine Menge Geduld, Aufklärungsarbeit und politischen Druck. Aber zum
Glück gibt es von fachlicher Seite immer wieder Unterstützung. Vor zwei Jahren haben
zahlreiche internationale namhafte Menschenrechtsexpertinnen und -experten eine
systematische Gesamtschau auf die Menschenrechtsgewährleistung für Lesben,
Schwule, Bisexuelle und Transgender erarbeitet – ich darf auf die Ausführungen des
Kollegen Beck verweisen; er hat es schon erwähnt –: die Yogyakarta-Prinzipien,
verabschiedet im November 2006.
Jeder Mensch muss ein selbstbestimmtes Leben führen können – ob er schwul, lesbisch,
bisexuell oder transsexuell ist. Dafür haben wir uns immer sehr stark
eingesetzt, und das werden wir auch weiter tun. Vielen Dank

    
23.04.2008 ANTRAG
Gleiche Rechte gleiche Pflichten – Benachteiligungen von Lebenspartner- schaften abbauen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Am 1. August 2001 trat das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. Das Gesetz schafft mit der „Eingetragenen Lebenspartnerschaft“ ein eigenes familienrecht- liches Institut für gleichgeschlechtliche Paare. Die eingetragene Lebenspartner- schaft bietet gleichgeschlechtlichen Paaren erstmals die Möglichkeit der recht- lichen Absicherung. Das Gesetz sieht u. a. Regelungen im Unterhaltsrecht, im Miet- und Erbrecht, im Sozialversicherungsrecht und im Ausländerrecht vor. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 17. Juli 2002 (BVerfGE 105, 313 (357)) die Verfassungsgemäßheit des Lebenspartnerschaftsgesetzes be- stätigt. Ein Verstoß gegen Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) sei nicht ge- geben. Die eingetragene Lebenspartnerschaft berühre nicht die grundrechtlich geschützte Eheschließungsfreiheit, da gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe grundsätzlich verschlossen bleibe. Das Strukturprinzip der Ehe sei durch das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht betroffen. Aus der Zulässigkeit, die Ehe ge- genüber anderen Lebensformen zu privilegieren, lasse sich kein Gebot herleiten, diese gegenüber der Ehe zu benachteiligen. Das Bundesverfassungsgericht hat damit den Weg frei gemacht für eine Gleichstellung der eingetragenen Lebens- partnerschaft mit der Ehe. Am 1. Januar 2005 trat das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts in Kraft. Das Gesetz sieht weitere Rechte für eingetragene Lebenspartnerschaften vor, so z. B. eine weitgehende Übernahme des ehelichen Güter- und Unterhaltsrechts, die Zulassung der Stiefkindadoption, die Einführung des Versorgungsausgleichs sowie die Einbeziehung der Lebens- partner in die Hinterbliebenenversorgung.
    
21.06.2007 Rede von Michael Kauch MdB
im Plenum des Deutschen Bundestages am 21. Juni 2007 zur Debatte über
die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe
Michael Kauch (FDP)
:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man kann die Inhalte der Reden der
beiden Unionsabgeordneten wie folgt zusammenfassen: jung an Jahren, aber
alt im Denken.
Ich finde es sehr bemerkenswert, dass bisher nur Abgeordnete der CSU
gesprochen haben
Ich weiß, da kommt gleich noch einer - und dass die Rechtspolitiker, die für
dieses Thema eigentlich zuständig sind, nämlich Frau Granold und Herr Gehb,
heute lieber gleich fehlen. Die Union im Norden dieser Republik wundert sich
wahrscheinlich gerade, welches Gesellschaftsbild hier als Position der Union
insgesamt verbreitet wird. In Hamburg werden Sie mit den Positionen, die Sie
hier vortragen, keine Wahlen gewinnen können.
Es gibt in diesen Minuten eine Aktion des Lesben- und Schwulenverbandes vor
dem Bundestag; der Kollege Beck hat darauf hingewiesen. Der Bundesverband
der FDP unterstützt diese Aktion. Ich versichere Ihnen, es gibt nicht nur grüne,
sondern auch gelbe Plakate. Ich möchte an dieser Stelle Herrn Kauder eine
kleine Information mit auf den Weg geben. Sie haben gesagt, die sollten lieber
Blut spenden. Ich weise Sie darauf hin, dass das in dieser Republik verboten
ist ...
    
29.06.2006 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

A. Problem
Das Lebenspartnerschaftsgesetz begründet für die eingetragenen Paare Rechte, aber überwiegend Pflichten. So ist z. B. eine umfassende Unterhaltspflicht vor- gesehen, die steuerrechtlich keinen Ausgleich findet. Die Freibeträge für Ehe- partner im Erbschaftsteuerrecht gelten nicht für Lebenspartner. Dies führt dazu, dass Lebenspartner, die in einer langjährigen Partnerschaft leben, die gegen- seitig unterhaltspflichtig sind und ihren Partner ggf. bis zum Tode pflegen, bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer vom Staat wie Fremde behandelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 17. Juli 2002 auf diese Ungleichgewichte hingewiesen.
B. Lösung
Für Lebenspartner sollen bei der Erbschaftsteuer hinsichtlich der sachlichen Steuerbefreiungen, der Steuerklassen, der persönlichen Freibeträge, des beson- deren Versorgungsfreibetrages und der vermögensrechtlichen Auswirkungen die gleichen Regelungen wie bei Ehegatten gelten.
C. Alternativen
Beibehaltung der bestehenden Rechtslage.
    

28.06.2006

 

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Passgesetzes:

A. Problem
Transsexuelle, die keine Veränderung ihrer äußeren Geschlechtsmerkmale vor- genommen haben (sog. kleine Lösung), können gemäß § 1 des Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz) ihren Vornamen entsprechend ih- rer empfundenen Geschlechtszugehörigkeit ändern lassen. Eine personen- standsrechtliche Änderung ihres Geschlechts können sie nicht beantragen, da dafür gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 des Transsexuellengesetzes ein die äußeren Ge- schlechtsmerkmale verändernder operativer Eingriff (sog. große Lösung) not- wendig ist. Transsexuelle werden daher personenstandsrechtlich nicht entspre- chend ihrer empfundenen Geschlechtszugehörigkeit behandelt. Name und Geschlecht stehen im Widerspruch zueinander. Dies führt dazu, dass eine Iden- tität zwischen Name, Geschlecht und äußerem Erscheinungsbild nicht gegeben ist. Insbesondere bei Auslandsreisen sind Transsexuelle dadurch vielfältigen Diskriminierungen ausgesetzt, da in ihrem Pass ein Geschlecht angegeben ist, dass nicht ihrer empfundenen Geschlechtszugehörigkeit entspricht.
B. Lösung
Durch eine Änderung im Passgesetz wird sichergestellt, dass die Geschlechts- angabe in Reisepässen dem Geschlecht des Vornamens angepasst wird.

    
23.04.2007 KAUCH: Sozialbeschluss der NRW-FDP setzt Akzente beim Einsatz der Liberalen für Lesben und Schwule
BERLIN. Zum Parteitagsbeschluss der FDP-NRW vom Wochenende erklärt der FDP-Bundestagsabgeordnete MICHAEL KAUCH:

Die NRW-FDP hat sich in ihrem sozialpolitischen Beschluss auf dem Landesparteitag in Hamm ausführlich zu einer Politik für Schwule und Lesben positioniert. Die FDP will die neuen Möglichkeiten nach der Föderalismusreform nutzen und insbesondere eine Gleichstellung von Verpartnerten und Verheirateten im NRW-Beamtenrecht erreichen.

Auf Landesebene setzt sich die FDP zudem für die Gründung einer Stiftung ein, die die vom Land geförderten Projekte der schwul-lesbischen Selbsthilfe schrittweise übernimmt. Die FDP unterstützt damit das Anliegen des Schwulen Netzwerks NRW. Mit einer solchen Stiftung soll die Förderung lesbisch-schwuler Projekte unabhängiger von den aktuellen Haushaltszwängen werden.

Die FDP NRW plädiert in der Projektarbeit für die bessere Berücksichtigung der Anliegen von Lesben und Schwulen in höherem Alter, mit Migrationshintergrund oder Behinderung. Ausdrücklich betonen die Freien Demokraten die Notwendigkeit einer gesonderten Lesbenarbeit.

Den vollständigen Text des entsprechenden Teils des Parteitagsbeschlusses finden Sie beigefügt.
    
21.04.2007  Beschluss des FDP-Landesparteitags Nordrhein-Westfalen vom 21.4.2007
3.9 Gleichgeschlechtliche Partnerschaften - gleiche Lebenschancen

Die verschiedenen Formen menschlichen Zusammenlebens werden von der FDP vorurteils- und wertfrei anerkannt. Das gleiche gilt für die sexuelle Orientierung. Vieles ist für Schwule und Lesben in den vergangenen Jahren erreicht worden. In den Großstädten Nordrhein-Westfalens werden gleichgeschlechtliche Lebensformen weithin akzeptiert. Aber eben nur weithin. Schwule und Lesben stoßen immer wieder auf Vorurteile oder gar Diskriminierung. Das Coming-out gegenüber Eltern und Freunden bringt für die Betroffenen häufig auch heute noch große Belastungen mit sich. Insbesondere gleichgeschlechtliche Paare in den ländlichen Regionen, ältere Schwule und Lesben, solche mit Zuwanderungsgeschichte oder einer Behinderung werden mit Demütigungen konfrontiert. Für die FDP ist der Einsatz gegen jede Art von Diskriminierung unverzichtbarer Bestandteil ihrer Bürgerrechtspolitik. Sie begrüßt, dass auf Initiative der FDP der Grundsatz "Schwule und Lesben dürfen nicht diskriminiert werden" explizit im Regierungsprogramm der schwarz-gelben Landesregierung aufgenommen wurde.

- Antidiskriminierungsarbeit ist zu wichtig, als dass sie allein abhängig von Haushaltsentscheidungen des Landes sein kann. Um die Förderung von schwulen und lesbischen Selbsthilfeprojekten in Nordrhein-Westfalen dauerhaft zu sichern, plädiert die FDP für die Gründung einer Stiftung, die die vom Land geförderten Maßnahmen schrittweise übernimmt. Die Freien Demokraten wollen die schwul-lesbischen Organisationen auf dem Weg der Neuausrichtung aktiv unterstützen.

- Die Situation von schwulen Männern und lesbischen Frauen ist in vielen Bereichen vergleichbar. Teilweise sind beide Gruppen auch ähnlichen Vorurteilen ausgesetzt. Allerdings gibt es - wie bei Heterosexuellen auch - geschlechtsspezifische Probleme und Bedürfnisse. Daher setzt sich die FDP für die Beibehaltung von Angeboten ein, die sich an den speziellen Anliegen von Lesben einerseits und Schwulen andererseits orientierten.

- Die Liberalen wollen die Akteure für gleichgeschlechtliche Lebensweisen ermutigen, ihre Arbeit fachlich weiterzuentwickeln und ihre Vernetzungsarbeit vor Ort - insbesondere im ländlichen Raum - zu verstärken. Besondere Zielgruppen, wie Schwule und Lesben im höheren Lebensalter, mit Migrationshintergrund oder Behinderung, sollen stärker berücksichtigt werden.

- Antidiskriminierungsarbeit bedeutet auch, rechtliche Rahmenbedingungen zu verändern. Lebenspartnerinnen und Lebenspartner haben nahezu dieselben Pflichten wie Eheleute - aber nicht dieselben Rechte. Die Liberalen stehen für den Abbau der immer noch vorhandenen Benachteiligungen im Steuer-, Beamten- und Familienrecht. Die im Wege der Föderalismusreform neu gewonnenen Landeskompetenzen - insbesondere im Beamtenrecht - will die FDP nutzen, um Ungerechtigkeiten zwischen Verheirateten und Verpartnerten aufzuheben.

- Das aktive Eintreten für die Akzeptanz unterschiedlicher Lebensentwürfe braucht viele Fördererinnen und Förderer unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen. Die FDP will ihr eigenes Engagement, das sie regelmäßig auf Veranstaltungen wie dem Christopher Street Day zeigt, fortsetzen und ausbauen.
    
11.04.2007 Michael Kauch (FDP) unterstützt polnische Lesben und Schwule bei Gleichheitsparade in Warschau
Berlin. Nach dem erfolgreichen Warschau-Pride 2006 findet am 19. Mai eine Gleichheitsparade unter dem Motto "Liebe deinen Nächsten!" in der polnischen Hauptstadt statt. Für die FDP wird der Bundestagsabgeordnete Michael Kauch vor Ort sein und für die Rechte von Lesben und Schwulen demonstrieren.

Im Vorfeld der Gleichheitsparade findet eine wissenschaftliche Tagung der Stiftung Gleichberechtigung und der Initiative Queer Nations e.V. statt. In diesem Rahmen nimmt Michael Kauch am 18. Mai ebenfalls an der Konferenz und an einem Pressegespräch teil.

In Deutschland sind die Christopher Street Days inzwischen in vielen Städten etabliert. In Polen und vielen anderen Staaten Mittel- und Osteuropas sind Demonstrationen für die Rechte von Lesben und Schwulen dagegen nicht selbstverständlich. In Warschau musste das Demonstrationsrecht in den letzten Jahren gerichtlich erstritten werden.

Kauch: "Die EU ist nicht nur eine Wirtschafts-, sondern eine Wertegemeinschaft. Deshalb ist es wichtig, dass Politiker aus ganz Europa die Lesben und Schwulen in ihrem Einsatz für Bürgerrechte und Gleichstellung unterstützen." Zuletzt waren polnische Spitzenpolitiker immer wieder durch diskriminierende Äußerungen gegenüber Schwulen und Lesben aufgefallen, so etwa der polnische Vizepremier Roman Giertych.